Richtlinien

Als Partnerbetrieb von natürlichrenovieren sind wir an die folgenden „BIO-Richtlinien“ gebunden:

Häuser und Wohnräume renovieren wir in bester handwerklicher Qualität, ohne künstliche Hilfsmittel und ohne chemische Zusätze wie Weichmacher, Biozide usw. Bei den Farben achten wir auf deren natürliche Herkunft und Unversehrtheit. Wir pflegen unsere eigenen Farben aus einer langen Maltradition. „Biologisch“ ist für uns nicht nur ein Label, sondern eine Idee und eine innere Haltung, welche einen respektvollen Umgang mit der Natur wie auch mit den Menschen beinhaltet. Aufmerksamkeit und gegenseitige Wertschätzung gehören ebenso zu diesem Prozess wie ein wachsendes Bewusstwerden, dass alles miteinander verbunden ist. Natürliche Produkte sind eine Vision, welche wir unbeirrt umsetzen.
natürlichrenovieren-Handwerker*innen verpflichten sich, die untenstehenden Richtlinien einzuhalten und alle Fragen seitens der Bauherrschaft kompetent und prompt zu beantworten und zu belegen. Jeder Partnerbetrieb von natürlichrenovieren bestimmt eine*n Verantwortliche*n für für alle Baubiologiefragen in der Firma als Ansprechpartner für die Kunden. Das Label natürlichrenovieren dürfen der Kunde und der Partnerbetrieb etwa zu Werbezwecken nur im Einverständnis mit der Pace of Nature GmbH benutzen, wenn die Richtlinien eingehalten werden.

Die wichtigsten, allgemeinen Richtlinien:

1. Die Gesundheit hat vor allen technischen Anwendungen immer Vorrang. Was wir tun, richten wir nach diesem Grundsatz aus.

2. Auf die ökologischen Systeme und Kreisläufe ist in jedem Fall zu achten.

3. Für unsere Arbeit verwenden wir Naturmaterialien; naturbelassene haben Vorrang, dann folgen Materialien, welche im Sinne einer sanften Chemie vertretbar sind (gemäss Arbeitsgemeinschaft Naturfarben AGN) oder durch das Baugremium und die Firma Pace of Nature GmbH ausdrücklich erlaubte Materialien.

4. Wir arbeiten ökonomisch und ökologisch im Sinne möglichst optimierter Arbeitsabläufe.

5. Verkehrsmittel wie Autos usw. werden schonend eingesetzt.

6. Über die Arbeiten wird Journal geführt, notwendige Abweichungen müssen schriftlich im dafür vorgesehen Formular mit Begründung festgehalten werden, sie müssen jederzeit nachvollziehbar sein. Nach Möglichkeit werden die verwendeten Techniken und Materialien aus Offerte und Rechnung ersichtlich.

7. Der Partnerbetrieb gibt auf Verlangen des Kunden Auskunft über die von ihm verwendeten Materialien, Rohstoffe und Techniken.

8. Im Journal ist ebenso jede Entsorgung festzuhalten. Sondermüllentsorgungen aus Rückbauten sind mit der entsprechenden Empfangsquittung der Entsorgungsstelle zu belegen.

 

22. November 2016

Testat mit Angaben zu einer ausgeführten Arbeit